Schülerangelegenheiten
09142 - 96 06 - 01
LIZzy, das Lese- und Informationszentrum der Sene
ÖFFNUNGSZEITEN im Schuljahr 2025/2026 ab 22.09.2025
| Montag: | 9.00-9.20 Uhr |
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| Dienstag: | 9.00-9.20 Uhr | und | 12.30-13.15 Uhr | |||
| Mittwoch: | 9.00-9.20 Uhr | und | 12.30-13.15 Uhr | |||
| Donnerstag: | 9.00-9.20 Uhr | und | 12.30-13.15 Uhr | |||
| Freitag: | 9.00-9.20 Uhr |
Bitte beachten: An Tagen, an denen der Nachmittagsunterricht entfällt, ist die Bibliothek nur vormittags geöffnet!
Ansprechpartner für Fragen rund um die Schulbibliothek LIZzy:
- Nicole Göttler, OStRin (Gymnasium)
- Ingrid Heger, Verwaltungsangestellte
E-Mail: lizzy@senefelder-schule.de
Ehrenamtliche Mitarbeiter (2025/26):
- Angela Bauernfeind (Gymnasium)
- Elke Beyerlein (Gymnasium)
- Michael Medl (Mittelschule)
- Eva-Maria Meyer (Gymnasium)
- Viktoras Zarkichas (Q13)
Du bist eine echte Leseratte und interessierst dich für die Welt der Bücher? - Dann hast du an unserer Schule folgende Möglichkeiten aktiv zu werden:
- Unterstütze die Bibliotheks-AG!
- Schreibe eine Buchrezension für die Schulhomepage.
Weitere Infos erhältst du bei Frau Göttler.
Die Senefelder-Schule Treuchtlingen unterhält eine Schulbibliothek, die Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal zur Verfügung steht.
Folgende Benutzerordnung ist einzuhalten:
- Taschen, Jacken und Mäntel sind an den vorgesehenen Stellen zu deponieren und dürfen nicht mit in den Innenraum der Bibliothek genommen werden. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Auch Getränke, Pausenbrote, Obst usw. dürfen nicht mit in den Innenraum der Bibliothek genommen werden.
- Die Bibliothek soll den Benutzern ein konzentriertes Arbeiten ermöglichen, deshalb hat in ihrem Bereich absolute Ruhe zu herrschen. Den Aufforderungen und Anweisungen der aufsichtführenden Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die aus den Regalen zur Ansicht entnommenen Bücher müssen an den Platz zurückgestellt werden, an dem sie ursprünglich standen, damit nachfolgende Benutzer das gesuchte Buch finden können.
- Bücher werden an die Benutzer mit einer Frist von 2 Wochen unentgeltlich ausgegeben. Vor Ablauf der Frist kann eine Verlängerung unter Vorlage des Buches bei der Bibliotheksaufsicht durchgeführt werden.
- Der Ausleiher begibt sich mit dem von ihm ausgewählten Buch zu der für die Ausleihe verantwortlichen Person, um dort die notwendigen Eintragungen vornehmen zu lassen bzw. das Buch zurückzugeben. Eigene Vermerke auf dem Fristenzettel sind unzulässig ebenso wie die Rückstellung des bereits entliehenen Buches in das Regal ohne vorherige Rückgabe bei der verantwortlichen Person.
- Die Mitnahme von Büchern ohne Ausleihvermerk gilt als Diebstahl.
- Der Benutzer ist im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet, die Bücher schonend und pfleglich zu behandeln und vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
- Die Bücher sind spätestens am Tag des Ablaufs der Leihfrist zurückzugeben. Werden entliehene Bücher/ Medien nicht fristgerecht zurückgegeben, sind Versäumnisgebühren (0,50€ pro Woche) zu entrichten, auch wenn keine schriftliche Mahnung erfolgt ist.
- Die Weitergabe von entliehenen Büchern an andere Personen ist unzulässig.
- Der Verlust eines Buches ist unverzüglich zu melden. Für diesen ist der Benutzer in vollem Umfang schadensersatzpflichtig, ebenso wie für die Beschädigung eines Buches.
Ansprechpartner für alle Fragen zur Bibliothek sind Frau Göttler und Frau Heger.
Vielen Dank für eure/ Ihre Mitarbeit![
Schulleitung und Bibliotheksteam